Allgemeine Anmerkungen
Formale Anforderungen
Damit Ihre Unterlagen im Rahmen der DEGUM-Zertifizierung vollständig und datenschutzkonform geprüft werden können, beachten Sie bitte die folgenden formalen Anforderungen:
Dateiformat und Benennung
- Bitte benennen Sie die Dateien eindeutig und konsistent, z. B. Datei1 – Fall 1, Datei2 – Fall 2.
- Bitte reichen Sie die Befunddokumentation ausschließlich als mp4‑Dateien ein (pro Fall 10–16 mp4‑Dateien). Dateien im DICOM‑Format werden nicht akzeptiert.
- Im Portal kann pro Fall bzw. pro Befunddokumentation nur eine Datei hochgeladen werden. Bei mehreren Dokumenten können neben PDF auch Archivformate wie .zip, .rar, .tar oder .tgz verwendet werden.
Datenschutz und Anonymisierung
- Ultraschallbilder enthalten Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient*innen oder nach vollständiger Anonymisierung verarbeitet werden.
- Vollständige Anonymisierung bedeutet, dass sämtliche personenbezogenen Merkmale entfernt sind – z. B. Name, Initialen, Geburtsdatum, Patientennummer. Eine bloße Pseudonymisierung ist nicht ausreichend; die Angabe von Initialen ist nicht datenschutzkonform.
- Für die Gutachterbewertung genügt es, wenn Alter und Geschlecht angegeben werden. So ist die Begutachtung möglich, ohne dass eine Identifizierung der Patient*innen erfolgen kann.
- Falls Sie die Einwilligung der Patient*innen nutzen möchten, muss diese gemäß Art. 7 DSGVO freiwillig, informiert, dokumentiert und widerrufbar sein. Im Portal ist eine digitale Checkbox eingerichtet, mit der Sie bestätigen, dass die Einwilligung vorliegt und auf Anforderung vorgelegt werden kann.
- Eine Anleitung zur Erstellung des Befundberichts in ViewPoint – inklusive Anonymisierung und Bildintegration – finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen, denen Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.
