Allgemeine Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen

Formale Anforderungen

Damit Ihre Unterlagen im Rahmen der DEGUM-Zertifizierung vollständig und datenschutzkonform geprüft werden können, beachten Sie bitte die folgenden formalen Anforderungen:

Dateiformat und Benennung

  • Bitte benennen Sie die Dateien eindeutig und konsistent, z. B. PDF1 – Fall 1: Befundbilder + Befundbericht, PDF2 – Fall 2: Befundbilder + Befundbericht.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen ausschließlich als PDF ein. Dateien im DICOM-Format werden nicht akzeptiert.
  • Im Portal kann pro Anforderung nur eine Datei hochgeladen werden. Bitte fassen Sie mehrere Dokumente möglichst zu einer PDF-Datei zusammen, beispielsweise mit PDF24. Alternativ können Sie mehrere PDF-Dateien in einem Archiv (.zip, .rar, .tar oder .tgz) bündeln.

Datenschutz und Anonymisierung

  • Ultraschallbilder enthalten Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient*innen oder nach vollständiger Anonymisierung verarbeitet werden.
  • Vollständige Anonymisierung bedeutet, dass sämtliche personenbezogenen Merkmale entfernt sind – z. B. Name, Initialen, Geburtsdatum, Patientennummer. Eine bloße Pseudonymisierung ist nicht ausreichend; die Angabe von Initialen ist nicht datenschutzkonform.
  • Für die Gutachterbewertung genügt es, wenn Alter und Geschlecht angegeben werden. So ist die Begutachtung möglich, ohne dass eine Identifizierung der Patient*innen erfolgen kann.
  • Falls Sie die Einwilligung der Patient*innen nutzen möchten, muss diese gemäß Art. 7 DSGVO freiwillig, informiert, dokumentiert und widerrufbar sein. Im Portal ist eine digitale Checkbox eingerichtet, mit der Sie bestätigen, dass die Einwilligung vorliegt und auf Anforderung vorgelegt werden kann.
  • Eine Anleitung zur Erstellung des Befundberichts in ViewPoint – inklusive Anonymisierung und Bildintegration – finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen, denen Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.

Bild- und Befunddokumente

Zielsetzung: Die eingereichten Untersuchungsbefunde sollen die Kompetenz des Antragstellers nachweisen, häufige und klinisch relevante pathologische Veränderungen eigenständig sonografisch zu erkennen, standardisiert zu dokumentieren, differenzialdiagnostisch einzuordnen und daraus geeignete diagnostische oder therapeutische Konsequenzen abzuleiten.

Pathologie: Es sind 10 eigenständig erhobene und vollständig dokumentierte pathologische Untersuchungsbefunde von 10 unterschiedlichen Patienten einzureichen. Identische Krankheitsbilder dürfen mehrfach eingereicht werden. Die Befunde können dem gesamten Spektrum der Chirurgischen Sonographie entstammen.

Bilder: Bei umschriebenen pathologischen Veränderungen sind mindestens zwei geeignete, möglichst orthogonale Schnittebenen darzustellen.

  • Die Bilddokumentation muss dabei folgende Anforderungen erfüllen:
  • Erkennbare anatomische Zuordnung einschließlich Seiten- und Regionsangabe.
  • Darstellung der pathologischen Veränderung einschließlich relevanter anatomischer Nachbarstrukturen.
  • Angemessene technische Bildqualität und Geräteeinstellung.

Schriftlicher Befund: Jedem Untersuchungsfall muss ein strukturierter schriftlicher Befundbericht zugeordnet sein. Dieser umfasst:

  • Klinische Fragestellung und relevante Kurzanamnese
  • Untersuchte anatomische Region 
  • Beschreibung der sonografischen Morphologie 
  • Sonografische Verdachtsdiagnose, ggf. wesentliche Differenzialdiagnosen
  • Beurteilung der klinischen Relevanz und gegebenenfalls Empfehlung zum weiteren diagnostischen oder therapeutischen Vorgehen

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.