Stufe I

DEGUM-Stufe I

Der Schwerpunkt der pränatalen Sonografie der Stufe I liegt auf der sicheren Darstellung der normalen Sonoanatomie des Feten, der Plazenta, Eihäute und des Uterus im Zeitraum zwischen 19-22 Schwangerschaftswochen. Dabei sollen auf der Grundlage anamnestischer Risikofaktoren (u. a. Anlage 1c der Mutterschaftsvorsorge) Hinweiszeichen für fetale Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen erkannt bzw. abgegrenzt werden. Dies ermöglicht die intradisziplinäre Zusammenarbeit mit Untersucher*innen der DEGUM-Stufen II und III und die Umsetzung des Mehrstufenkonzeptes.

Die gynäkologische Sonografie der Stufe I befähigt zur sicheren Darstellung der normalen Sonoanatomie der inneren weiblichen Genitalorgane. Damit sollen die Untersucher*innen in die Lage versetzt werden, auffällige Befunde und Hinweiszeichen für Malignome, entzündliche Prozesse, genitale Fehlbildungen und Extrauteringravidität zu erkennen (Gültig seit 01.01.2020).

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe I erfolgt durch die Kursleiter*innen und die Regionalvertreter*innen der Sektion.

Es ist den Gutachter*innen vorbehalten Bilder von dem/der Antragsteller*in nachzufordern. Der/die Antragsteller*in hat die Bilder innerhalb von vier Wochen nachzureichen. In diesem Fall erfolgt die Nachbegutachtung durch denselben/dieselbe Auditor*in. Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch bei der Geschäftsstelle Büro Berlin erhoben werden. In diesem Fall erfolgt ein Zweitgutachten durch einen/eine neuen/neue Auditor*in. Bei zweimaliger Ablehnung muss ein Neuantrag gestellt werden. 

Sollten Sie langfristig die nächst höhere Stufe anstreben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Voraussetzungen auseinander.

Beantragung Erstzertifizierung

Mit Facharzt

Ohne Facharzt

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über mind. 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe (z.B. Bescheinigung d. Vorgesetzten)
  • Nachweis von 300 selbst durchgeführten geburtshilflichen (je 1 Bild AU oder KU) Ultraschalluntersuchungen und 300 selbst durchgeführten gynäkologischen (je ein Bild Uterus oder Ovar) Ultraschalluntersuchungen (aus den letzten 6 Jahren stammend). Der Nachweis der Untersuchungen muss über Dokumente (Bilder) erfolgen und kann nicht über kumulative Bescheinigungen erbracht werden
    (Ausnahme: Bescheinigungen eines/einer DEGUM Stufe II oder III-Inhaber*in (im Bereich Gynäkologie & Geburtshilfe) über die 300 gynäkologischen/300 geburtshilflichen Untersuchungen bei Tätigkeiten in einem Ultraschallzentrum)
  • Vorlage einer geburtshilflichen Bilddokumentation von 10 Fällen* nach demQualitätsstandard der DEGUM-Stufe I (Zeitraum 18+0 bis 21+6 SSW), aufzukleben in die Vorlage sofern nicht mit einem Dokumentationsprogramm wie Viewpoint o.ä. erfasst
  • Vorlage einer gynäkologischen Bilddokumentation von 10 Fällen* nach dem Qualitätsstandard der DEGUM Stufe I,aufzukleben in die Vorlage sofern nicht mit einem Dokumentationsprogramm wie Viewpoint o. ä. erfasst (Gültig seit 01.01.2020)
  • Erklärung über das Vorhandensein aller Einwilligungserklärungen über die Weitergabe der Daten der betreffenden Patientinnen (sofern nicht vollständig anonymisiert)
  • Erklärung über persönliche Leistungserbringung
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


Beantragung Rezertifizierung


*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


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