Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter Sonografie im Rettungsdienst

Die DEGUM-Stufe III Kursleiter repräsentieren die höchste Qualifikationsstufe in der Sonografie im Rettungsdienst. Sie beschäftigen sich darüber hinaus wissenschaftlich mit Ultraschallthemen. Stufe-III-Kursleiter sind darüber hinaus für die Supervision und Ausbildung der DEGUM-Stufen I und II zuständig sowie für gutachterliche Fragen zur Ultraschalldiagnostik und zu ultraschallgeführten Interventionen. Sie sind befugt und verpflichtet, regelmäßig zertifizierte Ultraschallkurse oder Veranstaltungen wie Module, Workshops oder Symposien durchzuführen Sie sollen die Sonografie wissenschaftlich und evidenzbasiert repräsentieren.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Notfallmedizin nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Notfallmedizin nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • DEGUM-Stufe II Rettungsdienst, Notfallsonografie oder Anästhesiologie seit mindestens einem Jahr
  • Bescheinigung des Chefarztes über regelmäßige Tätigkeit in der Sonografie, mit mindestens 1.000 eigenständig durchgeführten, an Leitsymptomen orientierten notfallsonographischen Falldokumentationen sowie mindestens 400 Interventionen in den zwei Jahren vor Antragstellung (maximal 25% durch den Antragsteller supervidierte Verfahren werden anerkannt)
  • Regelmäßige Tätigkeit als Referent und Tutor bei DEGUM-zertifizierten Kursen des Arbeitskreises Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie (mindestens vier Kurse, beide Kurskategorien erforderlich)
    • Grundkurs „Notfallsonografie Teil 1+2“ (AK Notfallmedizin)
      oder
      Grundkurs „Sonografie in der Diagnostik von Akutsituationen“ (SK Anästhesiologie)
    • Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst"
  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei Dreiländertreffen in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung
  • Nachweis über die Teilnahme an zwei Sitzungen des AK Notfallmedizin innnerhalb der letzten drei Jahren vor Antragstellung
  • Nachweis über die Autorenschaft bei mindestens drei Publikationen im Bereich Notfallsonografie in Zeitschriften mit Gutachtersystem
  • Nachweis von mindestens einem Vortrag, der innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Rahmen eines Dreiländertreffens oder einer wissenschaftlichen Sitzung des AK Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie präsentiert wurde (Nachweis erfolgt mittels PDF der Präsentation, des Programmflyers und der Teilnahmebescheinigung)
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeit
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 200,- €

Zur Vorbereitung der Kursleiterstufe wird die Teilnahme an einer medizindidaktischen Weiterbildung empfohlen.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter Rettungsdienst wird der Antragsteller nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsunterlagen zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von zwei Kursleitern, davon mindestens einem DEGUM-Stufe III Kursleiter (Notfallsonografie oder Anästhesie) abgenommen. Die Prüfung bezieht sich auf alle Bereiche des Curriculums und beinhaltet die fachliche Leitung eines der oben genannten Kurse nach den Regularien des Arbeitskreises Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie, einschließlich eines aktiven Tutoriats in den praktischen Übungen. Im zweiten Prüfungsteil stellt der Kandidat eine wissenschaftliche/gutachterliche Fragestellung eigener Wahl vor (Fallbeispiele aus der Klinik, Gerichtsverfahren etc.).

Eine direkte Queranerkennung ohne Prüfung ist für Inhaber des Stufe-III-Kursleiters Notfallsonografie oder Anästhesiologie bei Vorliegen der Teilnahmebescheinigung am Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst“ auf Antrag und nach Begutachtung durch die Arbeitskreisleitung möglich

Bei der Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe III Kursleiter Rettungsdienst entfällt die Prüfung, wenn der Antragsteller zuvor die Qualifikation zum DEGUM-Stufe II Kursleiter Rettungsdienst innehatte.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 600 jährlich durchgeführte oder durch den Antragsteller supervidierte Falldokumentationen (davon 200 Interventionen)
  • Kursleitung bei DEGUM-zertifizierten Kursen des Arbeitskreis Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie (mindestens sechs Kurse in sechs Jahren, beide Kurskategorien erforderlich)
    • Grundkurs „Notfallsonografie Teil 1+2“ (AK Notfallmedizin)
      oder
      Grundkurs „Sonografie in der Diagnostik von Akutsituationen“ (SK Anästhesiologie)
    • Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst“
  • Nachweis über 180 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 30 pro Jahr) durch Teilnahme an sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen (einschließlich Kurse)
  • Nachweis über Teilnahme an sechs Sitzungen des AK Notfallmedizin innerhalb der vergangenen sechs Jahren
  • Teilnahme an mindestens zwei Dreiländertreffen innerhalb der vergangenen sechs Jahren
  • Regelmäßige, wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeit, zwei sonografiebezogene Publikationen in peer-reviewed Journals oder alternativ fünf Vorträge zu notfallsonografischen Themen außerhalb der Kurse innerhalb der vergangenen sechs Jahren
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Bearbeitungsgebühr von 50,00 €

Antragstellung

Die Online-Antragstellung für die Zertifizierung im Arbeitskreis Notfallmedizin wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals freigeschaltet. Sobald das Zertifizierungsportal verfügbar ist, können Sie Ihren Antrag hier online einreichen.
Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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