Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter Gynäkologische Sonografie

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Kursleiter Gynäkologische Sonografie seit mindestens 2 Jahren
  • Habilitation oder habilitationsähnliche Leistung in der gynäkologischen Sonografie oder 5 Originalarbeiten/Reviews (PubMed gelistet) in der gynäkologischen Sonografie als Erst- oder Letztautor
    (aktive Mitarbeit an der AWMF-Leitlinie kann als Publikationstätigkeit angerechnet werden)
  • Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten im Bereich der gynäkologischen Sonografie in der eigenen Abteilung
  • Mindestens einjährige Sprechstundentätigkeit in einem zertifizierten gynäkologischen Zentrum (z. B. gynäko-onkologisches Zentrum, Endometriosezentrum, Beckenbodenzentrum) mit implementierter gynäkologisch-sonografischer Diagnostik
  • Wissenschaftliche Leitung von mindestens 2 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen mit Schwerpunkt gynäkologische Sonografie
  • Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
  • Empfehlungsschreiben von einem DEGUM-Stufe III Kursleiter der gynäkologischen Sonografie
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €

Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis der Tätigkeit in einer Institution für Gynäkologische Medizin, in der eine interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet ist
  • Nachweise von Vortragstätigkeit und Fortbildungsveranstaltungen, national und international
  • Regelmäßige Teilnahme an den DEGUM-Stufe III-Treffen
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €

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