DEGUM-Stufe III Kursleiter*in Gynäkologische Sonografie
Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe III erfolgt durch die Leitung und die Mitglieder des Stufe III-Gremiums der Sektion.
Das Stufe III-Gremium überprüft das didaktische Können und Wissen. Der/die Bewerber*in stellt sich hierzu auf einem Stufe III-Treffen mit einem Probevortrag (Dauer 10 Minuten) zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema (in Absprache mit der Sektionsleitung) vor. Anschließend folgt eine Diskussion (Dauer 10 Minuten) zwischen dem Stufe III-Gremium und dem/der Antragsteller*in. Bei der abschließenden Votierung muss der/die Kandidat*in die Zweidrittelmehrheit erhalten.
Wichtig: Mit der Erteilung der Zertifizierung beginnt der Zeitraum aus dem die Fortbildungsnachweise für die bevorstehende Rezertifizierung stammen müssen.
Der Antrag ist als PDF per E-Mail an asja.klotz(at)degum.de zu stellen.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
Pflichten des/der DEGUM-Stufe III-Inhaber*in
Alle Stufe III-Inhaber*innen stehen für die Begutachtung von Stufe II Erst- und Rezertifizierungen zur Verfügung. Darüber hinaus führen sie die Prüfungen der Antragsteller*innen von Stufe II-Erstzertifizierungsanträgen durch.
Beantragung Erstzertifizierung
- Siehe Formale Anforderungen
- Ausgefülltes Antragsformular
- überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
- Mindestens zwei Jahre DEGUM-Kursleiter*in Gynäkologische Sonografie
- Habilitation oder habilitationsähnliche Leistung in der gynäkologischen Sonografie oder 5 Originalarbeiten/Reviews (PubMed gelistet) in der gynäkologischen Sonografie als Erst- oder Letztautor (aktive Mitarbeit an der AWMF-Leitlinie kann als Publikationstätigkeit angerechnet werden)
- Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärzt*innen im Bereich der gynäkologischen Sonografie in der eigenen Abteilung
- Mindestens einjährige Sprechstundentätigkeit in einem zertifizierten gynäkologischen Zentrum (z. B. Gynäko-Onkologisches Zentrum, Endometriosezentrum, Beckenbodenzentrum) mit implementierter gynäkologisch-sonografischer Diagnostik, hierbei sollte der Nachweis von weiterführenden Ultraschalltechniken inkludiert werden (z. B. 3D-Sonografie, Kontrastmittelsonografie oder Elastografie)
- Veranstaltung von mind. 2 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen mit Schwerpunkt gynäkologische Sonografie
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
Beantragung Rezertifizierung
- Siehe Formale Anforderungen
- Ausgefülltes Antragsformular
- überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
- Nachweis der Tätigkeit in einer Institution für Gynäkologische Medizin, in der eine interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet ist
- Nachweise von Vortragstätigkeit und Fortbildungsveranstaltungen, national und international
- Regelmäßige Teilnahme an den DEGUM-Stufe III-Treffen