DEGUM-Stufe III Kursleiter Gynäkologische Sonografie
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Kursleiter Gynäkologische Sonografie seit mindestens 2 Jahren
- Habilitation oder habilitationsähnliche Leistung in der gynäkologischen Sonografie oder 5 Originalarbeiten/Reviews (PubMed gelistet) in der gynäkologischen Sonografie als Erst- oder Letztautor
(aktive Mitarbeit an der AWMF-Leitlinie kann als Publikationstätigkeit angerechnet werden) - Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten im Bereich der gynäkologischen Sonografie in der eigenen Abteilung
- Mindestens einjährige Sprechstundentätigkeit in einem zertifizierten gynäkologischen Zentrum (z. B. gynäko-onkologisches Zentrum, Endometriosezentrum, Beckenbodenzentrum) mit implementierter gynäkologisch-sonografischer Diagnostik
- Wissenschaftliche Leitung von mindestens 2 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen mit Schwerpunkt gynäkologische Sonografie
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
- Empfehlungsschreiben von einem DEGUM-Stufe III Kursleiter der gynäkologischen Sonografie
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis der Tätigkeit in einer Institution für Gynäkologische Medizin, in der eine interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet ist
- Nachweise von Vortragstätigkeit und Fortbildungsveranstaltungen, national und international
- Regelmäßige Teilnahme an den DEGUM-Stufe III-Treffen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
