DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie
In der gynäkologischen Sonografie soll die weiterführende Diagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II in erster Linie der Abklärung von unklaren Verdachtsbefunden aus der gynäkologischen Vorsorge und Betreuung von speziellen Risikokollektiven dienen. Die Mehrheit der Befunde kann bereits auf Niveau der DEGUM Stufe I korrekt eingeschätzt werden und das Management mit der Patientin geplant werden. Bei ca. 10-20% der auffälligen Befunde im Bereich des inneren Genitals besteht jedoch weiterer Abklärungsbedarf. Häufig werden in solchen Situationen zurzeit Tumormarker und vor allem CT, MRT oder PET als erste weitere Maßnahme gewählt. Es gibt jedoch keine Evidenz für eine Überlegenheit dieser radiologischen Methoden im Vergleich zu einem Expert*innenultraschall. Folglich soll die Einführung der DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie solche Expert*innen kenntlich machen und die gezielte Überweisung im Sinne eines Mehrstufenkonzeptes wieder im gynäkologischen Alltag etablieren.
Übergangsregelung für Inhaber*innen der DEGUM-Stufe II (vor 2022)
- Seit dem 01.01.2022 wird die bisherige DEGUM-Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe als DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie geführt.
- Für Mitglieder, die die DEGUM-Stufe II vor diesem Zeitpunkt erworben haben, ist kein Neuantrag für die Gynäkologische Sonografie erforderlich.
- Es kann direkt ein Antrag auf Rezertifizierung für die DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie gestellt werden.
Sollte im Zertifizierungsportal das entsprechende Formular für die Rezertifizierung nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- DEGUM-Stufe I der Sektion Gynäkolige & Geburtshilfe seit mindestens 2 Jahren
- Facharzturkunde für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Nachweis von 30 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen 30 ausschließlich pathologische gynäkologische Befunde nachgewiesen werden. Hospitationen sind nicht zulässig. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Jeweils mindestens ein Befund muss aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus stammen. Insgesamt ist mindestens ein maligner Befund aus einer dieser Organgruppen erforderlich.
▸Qualitätsstandards (pdf) ▸gynäkologische Pathologien (pdf)
Für jede Pathologie muss vorliegen:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur
○ Mindestens zwei 2D-Ultraschallbilder der Pathologie (max. 6 Bilder)
○ Mindestens ein Farbdoppler-Bild
○ Alternativ ein 3D-Ultraschallbild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligatorisch)
Follow-Up-Berichte (mögliche Dokumente):
○ Histologischer Befund
○ Bei fehlender Histologie: OP-Bericht
○ Fotos - Teilnahmebescheinigungen von mindestens 4 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen aus den letzten 2 Jahren vor Antragstellung, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung) beschäftigt haben
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 300,- €
*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.
Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Gynäkologie vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einem anderen Prüfer, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
Direkteinstieg (befristet bis 2029)
Im Rahmen einer zeitlich befristeten Übergangsregelung besteht bis Ende 2029 die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in die DEGUM‑Stufe II Gynäkologische Sonografie. Dieses Verfahren richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte mit ausgewiesener gynäkologischer Spezialisierung und umfangreicher sonografischer Expertise.
Da es sich um eine einmalige, befristete Sonderregelung handelt, kann der Antrag nicht über das Zertifizierungsportal gestellt werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen müssen postalisch eingereicht werden.
Anforderungen:
- Facharzturkunde für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Nachweis spezialisierter gynäkologischer Expertise durch
– Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie und/oder
– Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin und/oder
– Zusatzqualifikation Urogynäkologie AGUB 2-3 Zertifikat und/oder
– MIC 2-3 Zertifikat - Dokumentation von mindestens 2.000 gynäkologischen Sonografien oder Bescheinigung über deren regelmäßige Durchführung
- Nachweis von 50 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen 50 ausschließlich pathologische gynäkologische Befunde nachgewiesen werden. Hospitationen sind nicht zulässig. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Jeweils mindestens ein Befund muss aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus stammen. Insgesamt ist mindestens ein maligner Befund aus einer dieser Organgruppen erforderlich.
? Qualitätsstandards ? gynäkologische Pathologien
Für jede Pathologie muss vorliegen:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur
○ Mindestens zwei 2D-Ultraschallbilder der Pathologie (max. 6 Bilder)
○ Mindestens ein Farbdoppler-Bild
○ Alternativ ein 3D-Ultraschallbild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligatorisch)
Follow-Up-Berichte (mögliche Dokumente):
○ Histologischer Befund
○ Bei fehlender Histologie: OP-Bericht
○ Fotos - Teilnahmebescheinigungen von mindestens 4 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen aus den letzten 2 Jahren vor Antragstellung, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung) beschäftigt haben
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragverzeichnis
- Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 305,- €
? Antragsformular ? Befundliste
Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Gynäkologie vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einem anderen Prüfer, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis von 15 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen 15 ausschließlich pathologische gynäkologische Befunde nachgewiesen werden. Hospitationen sind nicht zulässig. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Jeweils mindestens ein Befund muss aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus stammen. Insgesamt ist mindestens ein maligner Befund aus einer dieser Organgruppen erforderlich.
▸Qualitätsstandards (pdf) ▸gynäkologische Pathologien (pdf)
Für jede Pathologie muss vorliegen:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur
○ Mindestens zwei 2D-Ultraschallbilder der Pathologie (max. 6 Bilder)
○ Mindestens ein Farbdoppler-Bild
○ Alternativ ein 3D-Ultraschallbild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligatorisch)
Follow-Up-Berichte (mögliche Dokumente):
○ Histologischer Befund
○ Bei fehlender Histologie: OP-Bericht
○ Fotos - Teilnahmebescheinigungen von mindestens 12 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen aus den letzten 6 Jahren vor Antragstellung, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung) beschäftigt haben
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.
Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Pränatal vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfunger, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.
Links
- Gynäkologische Qualitätsanforderungen Stufe II
- Gynäkologische Pathologien
- Antragsformular und Befundliste für Direkteinstieg (befristet bis 2029)
