Stufe II

DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie

In der gynäkologischen Sonografie soll die weiterführende Diagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II in erster Linie der Abklärung von unklaren Verdachtsbefunden aus der gynäkologischen Vorsorge und Betreuung von speziellen Risikokollektiven dienen. Die Mehrheit der Befunde kann bereits auf Niveau der DEGUM Stufe I korrekt eingeschätzt werden und das Management mit der Patientin geplant werden. Bei ca. 10-20% der auffälligen Befunde im Bereich des inneren Genitals besteht jedoch weiterer Abklärungsbedarf. Häufig werden in solchen Situationen zurzeit Tumormarker und vor allem CT, MRT oder PET als erste weitere Maßnahme gewählt. Es gibt jedoch keine Evidenz für eine Überlegenheit dieser radiologischen Methoden im Vergleich zu einem Expert*innenultraschall. Folglich soll die Einführung der DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie solche Expert*innen kenntlich machen und die gezielte Überweisung im Sinne eines Mehrstufenkonzeptes wieder im gynäkologischen Alltag etablieren.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe II Gynäkologische Sonografie erfolgt durch die Mitglieder der Stufe III der Sektion, welche in der Arbeitsgruppe „Gynäkologische Sonografie“ beteiligt sind.

Es ist den Gutachter*innen vorbehalten, Bilder von dem/der Antragsteller*in nachzufordern. In diesem Fall erfolgt die Nachbegutachtung durch denselben/dieselbe Auditor*in. Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch bei der Geschäftsstelle erhoben werden. In diesem Fall erfolgt ein Zweitgutachten durch einen/eine neuen/neue Auditor*in. Bei zweimaliger Ablehnung muss ein Neuantrag gestellt werden.

Wenn ein Antrag mit der Auflage des Nachreichens von Fällen zurückgestellt wird, so müssen die Fälle (mindestens fünf pro Jahr) aus den direkt nachfolgenden Jahren stammen.

Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von den Mitgliedern der Stufe III vorgenommen wird, die in der Arbeitsgruppe „Gynäkologische Sonografie“ beteiligt sind. Wenn ein/eine Kandidat*in durch die mündliche Prüfung fällt, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfungskommission, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.

Wer die Rezertifizierung verpasst, wird in die Stufe I zurückgestuft und muss einen kompletten Neuantrag stellen. Dieser Neuantrag beinhaltet den Nachweis von 30 Pathologien (aus den letzten 6 Jahren stammend) und die entsprechende Prüfung.
Gibt es Gründe, die eine Fristverlängerung erforderlich machen, so kann ein entsprechender Antrag auf eine Fristverlängerung unter den hier genannten Bedingungen gestellt werden.

Wichtig: Mit der Erteilung der Zertifizierung beginnt der Zeitraum, aus dem die Fortbildungsnachweise für die bevorstehende Rezertifizierung stammen müssen.

Sollten Sie langfristig die nächsthöhere Stufe anstreben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Voraussetzungen auseinander.

Bedingungen Erstzertifizierung (Direkteinstieg temporär)

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Abgeschlossene Facharztausbildung (FA-Urkunde in Kopie)
  • Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragverzeichnis
  • Nachweis spezialisierter gynäkologischer Expertise durch
    • Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie und/oder
    • Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin und/oder
    • Zusatzqualifikation Urogynäkologie AGUB 2-3 Zertifikat und/oder
    • MIC 2-3 Zertifikat
  • Dokumentation von mind. 2000 gynäkologischen Sonographien oder Bescheinigung, dass bisher mind. 2000 gynäkologische Sonografien durchgeführt wurden und weiter regelmäßig mit einem adäquaten Ultraschallgerät durchgeführt werden
  • Nachweis von 50 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden
    • Keine Hospitationen
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Jeweils mindestens ein Befund aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus
    • Insgesamt mindestens ein maligner Befund aus einer der Organgruppen
    • Zu jeder Pathologie muss vorliegen:
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens zwei 2D-US-Bilder der gynäkologischen Pathologie (max. 6 Bilder)
      • Mindestens ein farbdopplersonografisches Bild
      • Alternativ ein 3D-sonografisches Bild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligat)
    • Inkl. Follow-Up-Berichte; folgende Dokumente sind möglich:
      • Histologischer Befund
      • Bei fehlender Histologie OP-Bericht
      • Fotos
  • Bitte beachten Sie die Standards für die weiterführende gynäkologische Sonografie (Hoopmann et al, Ultraschall Med 2021, submitted)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Befundliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens vier aktuelle (aus den letzten 2 Jahren stammend) DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung; Programm einreichen) beschäftigt haben)
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € sowie Prüfungsgebühr i. H. v. 250,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


Bedingungen Erstzertifizierung

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Abgeschlossene Facharztausbildung (FA-Urkunde in Kopie)
  • Mindestens zwei Jahre Stufe I
  • Nachweis von 30 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden
    • Keine Hospitationen
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Jeweils mindestens ein Befund aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus
    • Insgesamt mindestens ein maligner Befund aus einer der Organgruppen
    • Zu jeder Pathologie muss vorliegen:
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens zwei 2D-US-Bilder der gynäkologischen Pathologie (max. 6 Bilder)
      • Mindestens ein farbdopplersonografisches Bild
      • Alternativ ein 3D-sonografisches Bild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligat)
    • Inkl. Follow-Up-Berichte; folgende Dokumente sind möglich:
      • Histologischer Befund
      • Bei fehlender Histologie OP-Bericht
      • Fotos
  • Bitte beachten Sie die Standards für die weiterführende gynäkologische Sonografie (Hoopmann et al, Ultraschall Med 2021, submitted)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Befundliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens vier aktuelle (aus den letzten 2 Jahren stammend) DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung; Programm einreichen) beschäftigt haben)
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € sowie Prüfungsgebühr i. H. v. 250,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


Bedingungen Rezertifizierung

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis von 15 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden
    • Keine Hospitationen
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Jeweils mindestens ein Befund aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus
    • Insgesamt mindestens ein maligner Befund aus einer der Organgruppen
    • Zu jeder Pathologie muss vorliegen:
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens zwei 2D-US-Bilder der gynäkologischen Pathologie (max. 6 Bilder)
      • Mindestens ein farbdopplersonographisches Bild
      • Alternativ ein 3D-sonographisches Bild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligat)
    • Inkl. Follow-Up-Berichte; folgende Dokumente sind möglich:
      • Histologischer Befund
      • Bei fehlender Histologie OP-Bericht
      • Fotos
  • Bitte beachten Sie die Standards für die weiterführende gynäkologische Sonographie (Hoopmann et al, Ultraschall Med 2021, submitted)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Befundliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens zwölf DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette aus den letzten sechs Jahren (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonographie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung; Programm einreichen) beschäftigt haben)
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


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