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Wichtig! Neuerungen zum Umgang mit Patientendaten im Zuge der Zertifizierungsverfahren

| Gynäkologie und Geburtshilfe / News,

Anträge werden nur entsprechend neuer Regelungen berücksichtigt

 

Sehr geehrte Mitglieder der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe,

nach eingehender Rechtsberatung zum Thema Datenschutz, ist es mit Beschluss des Vorstandes ab sofort notwendig, Bilder und Befunddaten zum Zwecke der Zertifizierung durch die DEGUM gemäß Datenschutzrichtlinien folgendermaßen einzureichen.

 

Bilder und Befunddaten dürfen nur noch folgende Angaben enthalten:

  1. Geburtsdatum der Patientinnen
  2. Initialen der Patientinnen
  3. Patienten-ID (falls in der Praxis oder Klinik vom Ultraschallsystem oder der Praxis- oder Kliniksoftware vergeben)

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen an den Antragsteller zurückgeschickt werden.

Bitte beachten Sie hierzu auch die formalen Anforderungen an die Anträge auf unserer Webseite.

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