Im Detail

Stellungnahme des DEGUM-Vorstands zur Durchführung des theoretischen und des praktischen Teils von Ultraschallkursen

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Grundsätzlich sollten zum jetzigen Stand die Ultraschalkurse der Sektionen und der Arbeitskreise der DEGUM den Vorgaben der Ultraschallvereinbarung der KBV in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben (nicht KBV-konform) ist nur in wenigen Ausnahmen möglich, nämlich insbesondere da, wo für bestimmte Anwendungsbereiche, Fach- oder Einsatzgebiete des Ultraschalls keine Vorgaben in der US-Vereinbarung existieren. Die Rahmenbedingungen dieser nicht KBV-konformen Kurse sollten sich soweit wie möglich an den vorgegebenen Rahmenbedingungen KBV-konformer Kurse orientieren.

Ziel des theoretischen Teils von DEGUM-zertifizierten Ultraschallkursen ist die Vermittlung von Ultraschallwissen durch einen erfahrenen Untersucher (DEGUM-Kursleiter Stufe II und III) an die Kursteilnehmer. Neben der einfachen Weitergabe von Fakten sollen dabei spezielle Aspekte der Sonographie im Rahmen der Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden in Echtzeit vermittelt werden. Hierzu kann auch die Diskussion anhand von Fallbeispielen gehören. Die Rahmenbedingungen des theoretischen Teils der Ultraschallkurse richten sich i.d.R. nach den Angaben in der jeweils gültigen Version der Ultraschallvereinbarung der KBV, soweit diese für das jeweilige Einsatzgebiet definiert sind.

Zum momentanen Zeitpunkt kann der theoretische Teil der DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurse, in Anlehnung an die Protokollnotiz (4) der Ultraschallvereinbarung der KBV, online abgehalten werden. Die Vorgaben der Protokollnotiz sind dabei einzuhalten, insbesondere was das Format der online-Veranstaltung und die Gruppengröße betrifft. Die aktuelle Regelung ist bis zum 30.09.2024 gültig. Derzeit schließt diese Regelung bis auf weiteres das einfache E-learning (im Selbststudium) oder das Herunterladen von Fachvorträgen on demand als Bestandteil des theoretischen Teils von DEGUM-zertifizierten Ultraschallkursen als alleinige Lernform aus. Inwiefern und vor allem in welchem Format solche Lehrformate in Zukunft Anwendung finden können, ist Gegenstand momentaner Diskussion innerhalb des DEGUM-Vorstands und mit Vertretern der KBV.

Ziel der Praktischen Übungen von DEGUM-zertifizierten Ultraschallkursen ist, dass der Kursteilnehmer die Handhabung beim Ultraschall erlernt. Hierzu gehören beispielsweise das Erlernen der korrekten Geräteeinstellung (try and error) oder die korrekte Schallkopfführung am Patienten im Rahmen der Diagnostik fachspezifischer Krankheitsbilder bzw. die Erhebung fachspezifischer Befunde. Die Rahmenbedingungen für die Praktischen Übungen DEGUM-zertifizierter Ultraschallkurse (z.B. Gruppengröße, zeitlicher Rahmen) richten sich nach der jeweils aktuellen Version der Ultraschallvereinbarung der KBV, soweit diese für das jeweilige Einsatzgebiet definiert sind.

Inhaltlich sind Praktische Übungen in erster Linie an Patienten durchzuführen, die an verschiedenen Erkrankungen des jeweiligen Fachgebiets leiden und eine entsprechende Ultraschallpathologie aufweisen. Ausnahmen hiervon gelten für Untersuchungen, die nicht im Rahmen eines Kurses durchgeführt werden können, wie beispielsweise gynäkologische oder pränatale Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen an Kindern oder Säuglingen, endosonographische Untersuchungen oder ultraschallgesteuerte Interventionen bzw. intraoperative Anwendungen des Ultraschalls (IOUS). Hier bietet sich z.B. die Durchführung der Praktischen Übungen am Phantom oder anhand anderer Modelle (in der Gynäkologie und Geburtshilfe auch an Probanden ohne Pathologie) an. Gleiches gilt für kasuistischen Videositzungen oder Fallbesprechungen. Grundsätzlich erfüllen diese Formate nicht den Sinn eines Praktischen Trainings von Kursteilnehmern am Ultraschallgerät.

Ferner wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Praktischen Übungen während eines Kurszyklus allein an gesunden Probanden nicht statthaft ist, weil hierdurch dem eigentlichen Ziel der Übungen, nämlich der praktischen Erarbeitung der regulären Ultraschalanatomie und Ultraschallpathologie, nicht nachgekommen wird. Durch Praktische Übungen an gesunden Probanden kann lediglich ein Teilaspekt des Ultraschalls, wie die Sonoanatomie oder das Vorgehen bei Screeninguntersuchungen vermittelt werden.

Die Kurscurricula der einzelnen Sektionen und Arbeitskreise der DEGUM sollten kritisch auf diese Punkte hin überprüft werden und den Hinweis enthalten, dass sich Kurscurricula mit den Kursinhalten befassen und bezüglich der Rahmenbedingungen auf die US-Vereinbarung der KBV und auf diese Stellungnahme des Vorstands der DEGUM verweisen.

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 17.09.2023

Prof. Dr. med. Markus Hahn
Präsident DEGUM e.V.

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