KV-Vorschriften

KV-Vorschriften

Für Ärzte, die keine Gelegenheit hatten, die Sonografie im Rahmen ihrer klinischen Weiterbildung zu erlernen, sieht die bisherige Ultraschallvereinbarung nach Paragraf 6 die Möglichkeit zum Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse (3-stufiges Kurssystem) vor. Hiervon sind heute nur noch sehr wenige Kollegen betroffen.

Die DEGUM-Umstellung und deren Hintergründe waren bereits im Vorfeld mit der KBV besprochen worden, die in Aussicht gestellt hat, das überarbeitete Kurssystem 2015 in den Grundzügen auch für die KV-Zulassung zu übernehmen. Dies ist derzeit im Planung, jedoch noch nicht ratifiziert.

Im Kursportal sind deshalb Kurse, die zusätzlich die bisherigen KV-Anforderungen erfüllen, markiert. Als Ersatz für den nun nicht mehr verfügbaren Abschlusskurs können zwei Module kombiniert und durch eine Abschlussprüfung ergänzt werden, sodass hierdurch die Voraussetzungen für eine KV-Zulassung erreicht werden können. (z.B.: Modul GI-Trakt + Differentialdiagnose Akutes Abdomen + Abschlussprüfung durch DEGUM-Kursleiter).

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