Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter

Ein Untersucher der Stufe II mit Kursleiterqualifikation erbringt in einem oder mehreren der Anwendungsbereiche extrakranielle hirnversorgende Gefäße, intrakranielle hirnversorgende Gefäße, Extremitätenarterien und -venen sowie Arterien und Venen des Abdomens eine hochqualifizierte vaskuläre Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonografischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Insbesondere nimmt er dabei auch zu weitergehenden, invasiven diagnostischen Gefäßuntersuchungen und zu therapeutischen Interventionen Stellung. Untersucher der Stufe II mit Kursleiterqualifikation erfüllen die Anforderungen einer regionalen Referenzdiagnostik für Stufe-I-Untersucher.
 

Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:

  • extrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • intrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • Extremitätenarterien und -venen
  • Arterien und Venen des Abdomens

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II
  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    AusnahmeDie Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden.
  • Nachweis von mindestens 4.000 persönlich durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen im beantragten Anwendungsbereich
    und
    jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich aus den vergangenen 3 Jahre.
    Ausnahme: Bei mehr als einem Anwendungsbereich sind für jeden Anwendungsbereich jährlich mindestens 400 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen bzw für alle Anwendungsbereiche insgesamt jährlich mindestens 1.200 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen nachzuweisen
  • Nachweis der Teilnahme als Referent und Tutor an mindestens einem Grundkurs (Grundlagenvermittlung), sowie einem Aufbau-, Abschlusskurs, Anwenderseminar oder Refresherkurs (Pathologievermittlung) des/der beantragten Anwendungsbereiche
    Die Kurse müssen unter Leitung eines Kursleiters für die beantragten Bereiche durchgeführt und DEGUM-zertifiziert worden sein. Bei ausreichender Qualifikation müssen vom jeweiligen durchführenden Kursleiter entsprechende Zeugnisse über die Qualifikation zum Kursleiter ausgestellt werden.
  • Aktive Teilnahme an einem Dreiländertrefffen oder der Sommertagung des Arbeitskreises (z.B. als Tutor, Referent oder durch Abstracteinreichung)
  • Aktuelle Geräte- und Dokumentationsstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems).
  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleitern des Arbeitskreises, die sich persönlich von der Qualifikation als Kursleiter überzeugt haben.
    Aus der jeweiligen Schreiben müssen die didaktische Eignung des Antragstellers, sein ausreichendes Lehrmaterial sowie sein breites, fundiertes klinisches und sonografisches Wissen hervorgehen. Voraussetzung für die Bescheinigung ist, dass der Kursleiter sich im Rahmen eines von ihm geleiteten Kurses ein umfassendes Bild von der Qualifikation des Antragstellers machen konnte.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Liegen die Voraussetzungen für die Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe II Kursleitervor, erfolgt zusätzlich eine Einladung zu einem Vortrag im Rahmen des nächsten Kursleitertreffens. Der Antrag ist angenommen, wenn nach einem Probevortrag im Rahmen eines regelmäßigen Kursleitertreffens des Arbeitskreises die einfache Mehrheit der anwesenden Kursleiter ein positives Votum abgibt.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung sind, mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Stundenaus den vergangenen 6 Jahren.
  • Nachweis von jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich aus den vergangenen 3 Jahren
  • Aktuelle Geräte- und Dokumentationsstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems).
  • Nachweis der Teilnahme als Referent bei mindestens 6 zertifizierten Ultraschallfortbildungsveranstaltungen innerhalb von 6 Jahren.
    Bei drei der Fortbildungsveranstaltungen muss es sich dabei um DEGUM-zertifizierte Anwenderseminare, Refresherkurse, Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse gehandelt haben.
  • Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 Kursleitertreffen und mindestens 2 Mitgliederversammlungen aus den vergangenen 6 Jahren
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe II kann eine Rezertifizierung für Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.

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Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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