Stufe II

DEGUM-Stufe II Muskel-Nerven-Sonografie

Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II erbringt eine hochqualifizierte neurologische Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonografischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Untersucher der DEGUM-Stufe II erfüllen die Anforderungen einer regionalen Referenzdiagnostik für Stufe I-Untersucher. Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II ist gleichzeitig DEGUM/DGKN-Ausbilder. Er führt die Ausbildung von Ärzten in der Ultraschalldiagnostik der Muskel- und Nerven-Sonografie durch.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe I Muskel-Nerven-Sonografie seit mindestens einem Jahr
    oder
    DGKN-Zertifikat „Muskel-Nerven-Sonografie“ seit mindestens einem Jahr

  • Facharzturkunde für Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie oder Neuroradiologie

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik aus den vergangenen 3 Jahren über

    • mindestens 1.000 persönlich durchgeführten und dokumentierten Ultraschalluntersuchungen der Muskeln und Nerven

    • jährlich mindestens 200 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Ultraschalluntersuchungen der Muskeln und Nerven aus den vergangenen 3 Jahren

  • Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen zur Muskel-Nerven-Sonografie (Refresherkurse, Anwenderseminare) mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 12 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)

  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter der Muskel-Nerven-Sonografie der Sektion Neurologie

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Der Antrag muss zunächst durch einen Gutachter der Sektion bestätigt werden. In einem zweiten Schritt wird der Antrag angenommen, wenn im Rahmen einer regelmäßigen Mitgliederversammlung der Sektion Neurologie die einfache Mehrheit der anwesenden DEGUM-Stufe III Kursleiter ein positives Votum abgibt. Vor dem Votum stellt sich der Antragsteller den Mitgliedern vor. Der Antragsteller steht anschließend für Fragen zur Verfügung.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik über jährlich mindestens 200 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Ultraschalluntersuchungen der Muskel und Nerven aus den vergangenen drei Jahren
  • Teilnahme an Ultraschall-Fortbildungsveranstaltungen mit Inhalten der Muskel- und Nervensonografie mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 24 Stunden aus den vergangenen sechs Jahren
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.