Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter

Die DEGUM-Stufe III Kursleiter repräsentieren die höchstqualifizierte Sonografie und Forschung im entsprechenden Fachgebiet. Die Kursleiter Stufe III sind zuständig für die Supervision und Ausbildung der DEGUM-Stufen I und II sowie für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Sie sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder Veranstaltungen wie Module oder Workshops durchzuführen. Die Kursleiter Stufe III sind verpflichtet, ihren Wissensstand ständig zu aktualisieren und aufgefordert, den aktuellen wissenschaftlichen Stand im Ultraschall in der Arbeit, Fort- und Weiterbildung zu befördern.

Die DEGUM-Stufe III Kursleiter übernehmen die Mentorenschaft für DEGUM-Stufe-II- und DEGUM-Stufe-I-Inhaber in ihrem Wirkungskreis.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • DEGUM-Stufe II der Sektion Innere Medizin seit mindestens zwei Jahren
  • Nachweis über
    • mindestens sechsjährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Innere Medizin
    • mindestens 10.000 eigenständig durchgeführte Sonographien *
      oder
      5.000 Untersuchungen mit pathologischem Befund *
    • jährlich mindestens 800 eigene Untersuchungen *
    • regelmäßiger Ultraschallbesprechungen in der Klinik
  • Nachweis über die Ultraschallausbildung bei einem/einer DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter/in oder DEGUM-Stufe III Kursleiter/in
    oder
    eine mehrtägige Hospitation bei einem/einer DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter/in oder DEGUM-Stufe III Kursleiter/in
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor und Referent bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Innere Medizin, Radiologie oder Chirurgie innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung
  • Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit durch fünf Publikationen zu unterschiedlichen Themen der Sonographie, davon mindestens drei Zeitschriften, die eine peer review durchführen, gemäß dem untengenannten Punktescore für wissenschaftliche und Lehrtätigkeit (mindestens 30 Punkte aus den Kategorien A-C)
  • Strukturiertes Empfehlungsschreiben von drei DEGUM-Stufe III Kursleiter/innen, davon kann eine/r aus einem anderen Fachgebiet sein.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der/die Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang. Es soll eingegangen werden auf die
- praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
- Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
-
Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
- wissenschaftliche Aktivitäten
- Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
- didaktische Kompetenz für die Ultraschallaus- und –weiterbildung
- Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.
- Aktivitäten im Verband der DEGUM und/oder anderen Sonografie-orientierten Vereinigungen, Qualitätszirkeln etc.

Die Empfehlungsschreiben müssen ferner bescheinigen, dass der Bewerber didaktisch geeignet ist und ausreichend eigenes Bildmaterial für die Ausgestaltung eines Kurses besitzen. Weiter müssen sich die empfehlenden Kursleiter/innen vom breiten und fundierten medizinischen und sonografischen Fachwissen sowie von den Nomenklatur- und Literaturkenntnissen der Bewerber/innen überzeugen.

Zur Vorbereitung der Kursleiterstufe wird die Teilnahme an einer medizindidaktischen Weiterbildung empfohlen.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet in Absprache mit der Sektionsleitung 3 Themen aus dem Kurs- oder Modulprogramm der Sektion vor, von denen eines während der Kursleitertagung für den Probevortrag ausgewählt wird. Das Bildmaterial des Probevortrags soll vom Kandidaten selbst stammen. Auch das Bildmaterial der übrigen Themen kann überprüft werden.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.
Waren die Kandidat/innen für die DEGUM-Stufe III Kursleiter/innen zuvor bereits Inhaber der DEGUM-Stufe II Kursleiter/innen, entfallen die Verpflichtungen zum Kurs-Probevortrag. Es soll dann im Rahmen der Kursleitertagung ein eigenes wissenschaftliches Thema im Vortrag vorgestellt werden.

*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.

Punktescore

Publikationen oder äquivalente Leistungen werden gemäß einem Score in drei Abstufungen graduiert:

  • Gruppe A = 4 Punkte (mindestens drei Arbeiten der Gruppe A sind obligatorisch)
  • Gruppe B = 2 Punkte
  • Gruppe C = 1 Punkt

Es sind insgesamt mindestens 30 Punkte erforderlich.

Gruppe A:

  • Originalarbeiten in Peer-reviewed Journals, die die Kriterien einer wissenschaftlichen Studie, d. h. die Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik erfüllen.
  • Erstautoren/innenschaft von Übersichtsarbeiten, CME-Beiträgen
  • Buchbeiträge, d. h. umfassende Kapitel aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik
  • Promotion oder Habilitation zu Themen der Ultraschalldiagnostik
  • Erfolgreiche DEGUM-Abteilungszertifizierung als verantwortliche/r DEGUM-Stufe II Inhaber/in
  • DEGUM-Preisarbeiten

Gruppe B:

  • Wissenschaftliche Publikationen in Peer-reviewed Journals: Kasuistiken, kleinere Buchbeiträge, Mitautorenschaft bei Multicenter-Studien über Ultraschalldiagnostik
  • Wissenschaftlicher Vortrag mit sonographischem Thema auf der Tagung einer Fachgesellschaft (max. 5 x 2 = 10 Punkte)

Gruppe C:

  • Zitierbare Abstracts in Peer-reviewed Journals, z. B. vom Dreiländertreffen, Übersichtsarbeiten in Nicht-Peer-reviewed Journals zu Ultraschallthemen
  • Aktive Mitarbeit als Referent/in oder Tutor/in bei DEGUM- zertifizierten Kursen innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung (max. 6 x 1 = 6 Punkte)
  • Online-Präsentationen zur Ultraschall-Ausbildung (max. 6 x 1 = 6 Punkte)

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Bescheinigung des Weiterbildungsermächtigten/Abteilungsleitenden über jährlich mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonographien *
  • Nachweis über 108 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 18 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonographischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal neun Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen entfallen.
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Nachweis von insgesamt zwei Teilnahmen am jährlichen Kursleitertreffen der Sektion innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung (mind. einmal innerhalb von drei Jahren)
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Abhalten von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurs pro Jahr innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung
    oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung (Module, Refresherkurse, Workshops)
    oder das Verfassen einer zitierfähigen sonographischen Publikation
    (Insgesamt sechs Nachweise – z.B. Kursflyer, Publikationsnachweise etc.)
    Haben mehrere Kursleiter/innen gemeinsam einen Kurs, Workshop oder und Modul veranstaltet, muss ein relevanter eigener Anteil am theoretischen und praktischen Unterricht nachgewiesen werden (mindestens ein Vortrag, ganztägige praktische Ausbildung).
  • Nachweis einer aktiven Zusammenarbeit mit DEGUM Stufe II Inhaber/innen aus der Sektion (z B. Mentoren/innentätigkeit, Einbindung bei Kursen, Bürgschaft für Kandidat/innen etc.) innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in DEGUM-Stufe III Kursleiter wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für DEGUM-Stufe II Kursleiter, DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.

Rezertifizierung Stufe III ohne Kursleiterstatus

Die Stufe III ohne Kursleiterstatus ist historisch. Es kann kein Erstantrag in dieser Stufe mehr gestellt werden.

Anforderungen:

  • Teilnahme an mindestens eines DEGUM-zertifizierten Kurs pro Jahr oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung oder Verfassen einer zitierfähigen sonographischen Publikation
  • Nachweis über 108 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen sechs Jahren (durchschnittlich 18 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonographischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal neun Punkte pro Jahr können auf Online-Fortbildungen entfallen.
  • Beschreibung der aktuellen Geräteausstattung und des Dokumentationssystems
  • Nachweis von mindestens 800 eigenverantwortlich durchgeführte Untersuchungen pro Jahr

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in DEGUM-Stufe III ohne Kursleiter-Status wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Innere Medizin können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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