Abteilungszertifizierung
Erstzertifizierung
Der Vorstand der DEGUM hat auf Anregung der BÄK beschlossen, Krankenhaus - abteilungen und andere klinische Einrichtungen zu zertifizieren, die eine qualifizierte Ultraschallweiterbildung durchführen. Das Zertifikat kann von Neurologischen Abteilungen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- DEGUM-Stufe II in der Abteilung:
Bitte den/die Ausbilder/in namentlich benennen. Sobald diese/r aus dem Krankenhaus ausscheidet, erlischt natürlich die Zertifizierung. Sie muss auf einen neuen Namen neu beantragt werden.
Der/die Ausbilder/in muss mit der Ultraschallausbildung ständig befasst sein (z.B. Leiter/in der US-Abteilung mit ... Untersuchungen im Jahr und ... ständig in Ausbildung befindlichen Mitarbeiter/inne/n.)
Der/die Ausbilder/in ist für die Ausbildung in Ihrem Hause persönlich verantwortlich.
Der Antrag soll durch den Ausbilder ebenfalls unterschrieben werden, um damit seine Verantwortlichkeit zu bestätigen. - Nachweis eines Ausbildungscurriculums
Bitte beschreiben Sie genau den Inhalt des Curriculums:- Welche Ausbildungsmöglichkeiten haben Sie, das heißt....
Wie viele Untersuchungsplätze? Wie viele Untersuchungen/Jahr? Wie viele Tutoren? Welchen Ausbildungsstand haben diese? Wie ist in Ihrem Hause die Ultraschalldiagnostik im Nachtdienst geregelt? - Wie viele Wochen und für wie viele Stunden pro Tag sind die Assistent/inne/n in der Ultraschallabteilung tätig? Besteht in dieser Zeit eine Anleitung? Durch wen erfolgt die Anleitung? Wie viele Untersuchungen führt ein auszubildender Arzt in der Ultraschallausbildung selbständig, wie viele unter Anleitung durch? Als Minimum werden die in der neuen WBO geforderten Untersuchungszahlen für die jeweiligen Gefäßabschnitte erwartet.
- Welche Ausbildungsmöglichkeiten haben Sie, das heißt....
- Stellungnahme des Assistentensprechers zur Ultraschallweiterbildung - Ausbildungscurriculum wird praktisch umgesetzt
Diese/r bestätigt die Richtigkeit der Antworten auf die o.g. Fragen und steht für Rückfragen der Sektion zu Verfügung. - Gerätenachweis (DEGUM-Stufe II)
Bitte legen Sie eine Liste der Geräte mit Anschaffungsjahr bei. - Nachweis des Literatur/Lehrbuchfundus und des Internetzuganges.
Bitte legen Sie eine diesbezügliche Liste bei. - Die Abteilung / Einrichtung muß das gesamte Spektrum des jeweiligen Faches abdecken.
Belegen Sie bitte Ihren Arbeitsbereich durch die Fallstatistik des vergangenen Jahres.
Rezertifizierung
Die Re-Zertifizierung der Abteilung ist nach 3 Jahren erforderlich und an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Rezertifizierung des Ausbilderstatus (gemäß Mehrstufenkonzept, siehe dort) u.a. mit Nachweis der Teilnahme an Ultraschallfortbildungsveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung sind, mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 42 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre.
- Der/die Ausbilder/in ist für die Ausbildung in Ihrem Hause persönlich verantwortlich. Der Ausbilder soll den Antrag auf Rezertifizierung ebenfalls unterschreiben und damit seine Verantwortlichkeit bestätigen.
- Detaillierte Information über Änderungen der Ultraschallausbildung gegenüber dem Erstantrag: Ärztlicher Personalschlüssel, Patientenzahlen, Untersuchungszahlen.
- Stellungnahme des Assistentensprechers zur Ultraschallweiterbildung, dass das Ausbildungscurriculum praktisch umgesetzt wird. Diese/r bestätigt die Richtigkeit der Angaben und steht für Rückfragen der Sektion zu Verfügung.
Der Antrag auf Rezertifizierung der Abteilung ist schriftlich an die DEGUM-Geschäftsstelle unter Nachweis der Rezertifizierungsvoraussetzungen zu stellen. Liegen die
Voraussetzungen vor, erfolgt die Rezertifizierung. Der Antragsteller erhält ein Zertifikat der seiner Abteilung, in dem Zertifizierungszeitraum und Anwendungsbereich aufgeführt sind.
Die Rezertifizierung erfolgt für die Dauer von 3 Jahren und ist mehrfach möglich.