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Neue Ultraschall-Vereinbarung der KBV verabschiedet

| Innere Medizin / News,

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich im September 2016 auf Änderungen geeinigt.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich im September 2016 auf Änderungen der sog. Ultraschall-Vereinbarung geeinigt, die zum 1.10.2016 in Kraft getreten sind: In Anpassung an das neue Kurssystem der DEGUM werden künftig auch Kurse anerkannt, die in einzelnen Tages-Modulen stattfinden, was eine bessere Integration von Kursteilnahmen in den Praxisalltag ermöglicht. Alternativ zum Abschlusskurs können auch zwei 8-stündige Tagesmodule absolviert werden, wie sie von der DEGUM in einigen Sektionen seit 2014 angeboten werden. Für die KV-Anerkennung obligat ist weiterhin eine Abschlussprüfung am letzten Kurstag.

Leider hat die KBV nicht alle Neuerungen des DEGUM-Kurssystems übernommen. Ärzte, die die Ultraschallausbildung nicht in Ihrem Facharztzeugnis bestätigt haben, sollten deshalb darauf achten, ob neben den DEGUM-Richtlinien auch die Mindestvoraussetzungen der KBV erfüllt werden. Insbesondere die von der KBV geforderte Kursdauer ist in einigen Fachgebieten länger als die DEGUM Mindestanforderungen. Zu Einzelheiten beachten Sie bitte die Seiten der jeweiligen DEGUM-Sektion.

Die Ultraschall-Vereinbarung nach Paragraf 135 Abs. 2 SGB V ist ein wesentlicher Bestandteil der vertragsärztlichen Qualitätssicherung: Darin festgelegt sind die qualifikatorischen Voraussetzungen für Ärzte, die technischen Anforderungen an die Ultraschallgeräte sowie die Modalitäten zur Durchführung der Qualitätssicherung. Weitere Änderungen betreffen z.B. die Quote der jährlichen Stichprobenprüfungen, die aufgrund hoher Beanstandungsquoten wird ab dem 1.1.2017 erhöht wird.  Einzelheiten sowie die Möglichkeit zum Download der geänderten Ultraschall-Vereinbarung finden Sie auf der Internetseite der KBV.

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