Gynäkologische Sonografie

Gynäkologische Sonografie

Übergangsregelung für aktuelle Inhaber*innen der Stufe II:

Grundsätzlich bleibt der Status gewahrt für die Mitglieder, die zurzeit bzw. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Stufe II Gynäkologische Sonografie bereits Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe sind. Diese müssen vorerst keinen Neuantrag stellen.

  • Aktuelle Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe behalten diese Stufenbezeichnung bis zum Zeitpunkt der erforderlichen Rezertifizierung.
  • Die bisherige Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe wird sich für Neuanträge und Rezertifizierungen ab dem 01.01.2022 umbenennen in Stufe II Pränatale Sonografie. Eine zusätzliche Rezertifizierung für die Stufe II Gynäkologische Sonografie ist möglich, aber nicht obligat.
  • Wenn aktuelle Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe bei Rezertifizierung sowohl die Stufe II Pränatale Sonografie verlängern als auch die Stufe II Gynäkologische Sonografie erwerben wollen, gilt der Antrag für die Gynäkologische Sonografie als Rezertifizierung und nicht als Neuantrag. 
    • Die erforderlichen 12 Fortbildungsnachweise werden für beide Zertifizierungsprozesse anerkannt. Es müssen jedoch anteilig Fortbildungen mit zumindest teilweise gynäkologisch-sonografischem Inhalt (mindestens zwei Vorträge pro Veranstaltung) enthalten sein (Programm beifügen).
    • Bezüglich der vorzulegenden pathologischen Befunde gelten dieselben Rezertifizierungs-Bestimmungen wie für alle anderen Bewerber*innen, d. h. für die Beantragung beider Stufen sind 15 geburtshilflich-pränatale Befunde und 15 gynäkologische Befunde erforderlich.

Stufe II (ab 01.01.2022 Stufe II Pränatale Sonografie)

Stufe II Gynäkologische Sonografie (ab 01.01.2022) 

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