DEGUM-Zertifikat
Anforderungen
Chefarzt-Bescheinigung über
Tätigkeit als Arzt in Weiterbildung im Fachgebiet Anästhesiologie
mindestens 100 eigenständig durchgeführte Sonografien
- Kursbescheinigungen der Sektion Anästhesiologie (gelbe DEGUM-Plaketten) nicht älter als 6 Jahre
- Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge
oder alternativ
AFS-Module 1-3 (DGAI) Grundkurs 2: Ultraschall in der Diagnostik von Akutsituationen
oder alternativ
Aufbaukurs: Ultraschallgestützte Nervenblockaden und Gefäßzugänge
oder
AFS-Module 4 und 5 (DGAI)
oder
DEGUM-Basiskurs 1+2 DEGUM-AK Notfallsonografie ab Curriculum 2016
- Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Das Zertifikat ist 6 Jahre gültig und, anders als die Stufen I bis III, nicht rezertifizierbar.
Antragstellung
Seit 2020 bereiten wir die Digitalisierung der Antragstellung vor. Wir bemühen uns um schnellere und bequemere Prozesse für alle Beteiligten.
Bitte senden Sie uns ab sofort keine Anträge per E-Mail oder Post zu. Ab sofort können Sie hier Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Anästhesiologie nur noch online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.