DEGUM-Zertifikat Anästhesiologie
Ein DEGUM-Zertifikat kann bentragt werden, wenn der Antragsteller die Weiterbildung in einem Fachgebiet, Schwerpunkt oder Fachbereich noch nicht abgeschlossen hat.
Anforderungen
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Chefarzt-Bescheinigung über
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Tätigkeit als Arzt in Weiterbildung im Fachgebiet Anästhesiologie
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mindestens 100 eigenständig durchgeführte Sonografien
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- Kursbescheinigungen der Sektion Anästhesiologie (gelbe DEGUM-Plaketten) nicht älter als 6 Jahre
- Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge
oder alternativ
AFS-Module 1-3 (DGAI) -
Grundkurs 2: Ultraschall in der Diagnostik von Akutsituationen
oder alternativ
Aufbaukurs: Ultraschallgestützte Nervenblockaden und Gefäßzugänge
oder
AFS-Module 4 und 5 (DGAI)
oder
DEGUM-Basiskurs 1+2 DEGUM-AK Notfallsonografie ab Curriculum 2016
- Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Das Zertifikat ist 6 Jahre gültig und, anders als die Stufen I bis III, nicht rezertifizierbar.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Anästhesiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.