Stufe I
Voraussetzungen für die Stufe I
- Mitgliedschaft in der DEGUM (Aufnahmebestätigung erhalten)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Überwiesene Bearbeitungsgebühr i.H. von 50,00 € (Bankverbindung siehe Antragsformular)
- 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe, Radiologie oder Chirurgie (Nachweis beifügen)
- Nachweis über 300 selbständig durchgeführte Mammasonographien aus diesem Zeitraum, davon 100 pathologische Befunde - Originalbefunde mit Unterschrift (mindestens 50 solide Tumoren, davon 20 Karzinome), Auflistung der Pathologie mit Histologie oder Zytologie. Sämtliche Befunde müssen als Erst- oder als Nachbefundung nach einer Mammographie oder MRT sonographisch beurteilt worden sein (s.u. Links: Ultraschallvereinbarung KBV (PDF))
- Ausnahme: Bei Tätigkeit bei einem DEGUM Stufe II oder III-Inhaber (Mammasonographie) werden von ihm ausgestellte Leistungsbescheinigungen (Antragsformular Punkt 3) akzeptiert.
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre.
Sie muss vor Ablauf der Frist verlängert werden.
Voraussetzungen für die Stufe I Verlängerung (Rezertifizierung)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Überwiesene Bearbeitungsgebühr i.H. von 50,00 € (Bankverbindung siehe Antragsformular)
- Nachweis über die weitere schwerpunktmäßige Tätigkeit in der Mammadiagnostik/Mammasonographie
- Nachweis von Untersuchungen, die entweder in einem zertifizierten Brustzentrum oder bei einem Stufe II oder Stufe III-Inhaber selbst durchgeführt wurden.
Alternativ: KV-Ermächtigung mit Nachweis der durchgeführten Untersuchungen - 6 DEGUM-zertifizierte Fortbildungen aus dem Bereich Mammasonographie, aus den letzten 6 Jahren stammend (in Kopie)
oder
3 DEGUM-zertifizierte Fortbildungen aus dem Bereich Mammasonographie und 6 senologische Fortbildungen, aus den letzten 6 Jahren stammend (in Kopie)
Die Verlängerung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre.
Sie muss vor Ablauf der Frist erneut verlängert werden.