Samstag, 4. Februar 2012

Gynäkologie & Geburtshilfe

DEGUM Stufe II

Die weiterführende sonographische Diagnostik gemäß der DEGUM Stufe II dient schwerpunktmäßig der Erkennung fetaler Entwicklungsstörungen in speziellen Risikokollektiven. Die Indikationen sind in den Mutterschaftsrichtlinien definiert ( Anlage 1c ). In der Stufe I erkannte Auffälligkeiten werden weiter abgeklärt, evtl. in Kooperation mit Untersuchern der Stufe III.

Anforderungen Stufe II

  1. DEGUM - Mitgliedschaft
  2. Abgeschlossene Facharztausbildung
  3. Mindestens 2 Jahre Stufe I
  4. Nachweis von mindestens 30 selbst untersuchten Feten mit dokumentierten Fehlbildungen (keine Marker!) unterschiedlicher Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen,Extremitäten), sowie postnatale Follow-Up Berichte ( Es können maximal 10 Fälle aus Hospitationen eingereicht werden ). Einzureichen ausschließlich im Papierformat.
  5. Besondere apparative Ausstattung  entsprechend der DEGUM- Geräteliste  bzw. KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische  Dokumentationsmöglichkeit, z.B. Video/ Clips).
  6. Aktuelle Fortbildungsnachweise (DEGUM-anerkannte Kongresse und Kurse, z.B. Dreiländer-Treffen ).

Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der Stufe III vorgenommen wird.
Die Anerkennung der DEGUM-Stufe II gilt 6 Jahre. 

Rezertifizierung

  1. Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten mit dokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme, sowie postnataler Follow-Up-Berichte innerhalb der letzten 6 Jahre  (Keine Hospitationsfälle, keine  Marker). Einzureichen ausschließlich im Papierformat.
  2. Nachweis der Teilnahme an mindestens 12 von der DEGUM anerkannten Fortbildungsveranstaltungen in den letzten 6 Jahren.

Die Stufenverlängerung gilt wiederum 6 Jahre und muss danach erneut beantragt werden.