Samstag, 4. Februar 2012

Gynäkologie & Geburtshilfe

DEGUM Stufe I

Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Erkennung von Hinweiszeichen für fetale Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen im Zeitraum der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche und der intradisziplinären Zusammenarbeit mit Untersuchern der DEGUM-Stufen II und III . Es sollen darüber hinaus wichtige anamnestische Risikofaktoren erhoben und beachtet werden (u.a. Anlage 1c der Mutterschaftsvorsorge).

Anforderungen Stufe I

Für Fachärzte
  1. Mitgliedschaft in der DEGUM
  2. Vorlage einer Bilddokumentation von 10 Fällen nach dem Qualitätsstandard der DEGUM Stufe I , Zeitraum 19. bis 22. SSW (Biometriemessebenen Kopf, Abdomen, Femur oder Humerus mit den entsprechenden Messungen und Darstellungen von Kleinhirn, Vier-Kammer-Blick, Magen und Harnblase)
Für Nichtfachärzte
  1. Mitgliedschaft in der DEGUM
  2. 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe
  3. Nachweis von 300 selbst durchgeführten geburtshilflichen Ultraschalluntersuchungen und 300 selbst durchgeführten gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen. Der Nachweis der Untersuchungen muss über Dokumente (Bilder) erfolgen und kann nicht über kumulative Bescheinigungen erbracht werden  (Ausnahme: Bei Tätigkeit in einem Ultraschallzentrum der DEGUM-Stufen II oder III  werden Bescheinigungen der DEGUM-Ausbilder der Stufen II und III akzeptiert).
  4. Vorlage einer Bilddokumentation von 10 Fällen nach dem  Qualitätsstandard der DEGUM Stufe I , Zeitraum 19 bis 22 SSW (Biometriemessebenen Kopf, Abdomen, Femur oder Humerus mit den entsprechenden Messungen und Darstellungen von Kleinhirn, Vier-Kammer-Blick, Magen und Harnblase)

Rezertifizierung

Die Anerkennung der DEGUM-Stufe I gilt - analog zur DEGUM-Stufe II - 6 Jahre. Sie kann auf Antrag unter Vorlage einer Bilddokumentation von 10 Fällen nach dem Qualitätsstandard der DEGUM-Stufe I verlängert werden.