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Samstag, 31. Juli 2010

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können alle Ärzte und Naturwissenschaftler werden, die Ultraschall in der Medizin und Biologie anwenden, erforschen und zu seiner Weiterentwicklung beitragen. Personen aus nichtärztlichen medizinischen Assistenzberufen können Mitglieder werden (assoziierte Mitglieder).

Wie wird man Mitglied?
Laden Sie den Aufnahmeantrag über die nebenstehende Internetverbindung herunter, füllen Sie das Antragsformular aus und faxen oder senden Sie es an die Geschäftsstelle der DEGUM.

Was kostet die Mitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die DEGUM beträgt 75.-- EURO. Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Was beinhalten Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag?
Ordentliche Mitglieder gehören gemäß ihrem Fachgebiet einer Sektion an, in der sie aktives und passives Wahlrecht haben. Sie haben das Recht, sich wissenschaftlich auch in anderen Sektionen zu betätigen. Mitglieder, für die keine Sektion besteht, können sich in der Sektion ihres vorwiegenden Interesses oder in einem Arbeitskreis organisieren.
Alle ordentlichen Mitglieder können (zusätzlich) einem oder mehreren Arbeitskreisen angehören und haben dort aktives und passives Wahlrecht. Dazu ist ein gesonderter Aufnahmeantrag an den Arbeitskreis zu stellen.

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den Bezug der Zeitschrift „Ultraschall in der Medizin“ (UiM) und die Sektions- und Arbeitskreismitgliedschaft.