Radiologie
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MEHR-STUFEN-KONZEPT
Eine tabellarische Darstellung des Mehrstufenkonzepts finden Sie hier.
MEHR-STUFEN-KONZEPT DER SEKTION RADIOLOGIE DER DEGUM
1) Einführung
Ziel der Einführung eines Mehr-Stufen-Konzeptes ist eine flächendeckende Versorgung in der Ultraschalldiagnostik in der BRD mit einer qualifizierten Basisdiagnostik und einer ausreichenden Dichte von Referenzzentren in Klinik und Praxis. Das Konzept wird von der DEGUM in Zusammenarbeit mit den Sektionen und Arbeitskreisen umgesetzt. Die Einteilung in die Stufen 1 bis 3 bezieht sich auf die Untersucherqualität und Gerätequalität gemäß dem Beschluss der erweiterten Vorstandssitzung vom 14.01.2008.
Die Stufen 2 und 3 beinhalten dabei automatisch die Ausbilderfunktion, die Stufe 3 die Nominierung zum Seminar- bzw. Kursleiter. Je nach Sektionsentscheid besteht noch die Möglichkeit die Stufe 2 mit Kursleiterfunktion zu vergeben; eine Notwendigkeit hierzu wird von der Sektion Radiologie derzeit nicht gesehen.
Die Laufzeit für die Stufe 1 beträgt gemäß Beschluss der DEGUM-Vorstandssitzung vom 08.12.2003 10 Jahre, für die Stufen 2 und 3 sowie Ausbilder und Seminarleiter 6 Jahre.
2.) Qualitätssystem
Stufe 1:
Aufgabe des Stufe 1-Untersuchers ist die sonographische Basisdiagnostik zur qualitativen Allgemeinversorgung.
Beispielhaft zählt hierzu die Erkennung von Krankheitsbildern hoher Prävalenz mit erwiesenermaßen hoher diagnostischer Sicherheit und leichter Erlernbarkeit, für die ein relativ einfacher apparativer Aufwand nötig ist. Der Untersucher muss in der Lage sein zu entscheiden, welche weiteren diagnostischen Schritte zur Abklärung eines Befundes erforderlich und geeignet sind. Er muss erkennen, in welchen Situationen eine Sonographie durch einen Stufe 2- bzw. Stufe 3-Untersucher in der Lage ist, andere bildgebende diagnostische Verfahren zu ersetzen.
Da dieser Untersucher seine Befunde eigenverantwortlich erstellt, muss er die Facharztqualifikation haben.
Stufe 2:
Aufgabe des Stufe 2-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonographie.
Diese umfasst zusätzlich zu den Aufgaben der Basisdiagnostik die Referenzdiagnostik für die Stufe 1-Untersuchung. Der Stufe 2-Untersucher ist für über die Basisdiagnostik hinausgehende sonographische Fragestellungen zuständig. Die Qualifikation der Stufe 2 beinhaltet die Qualifikation der Stufe 1. Stufe 2-Untersucher sind prinzipiell zur Ausbildung befähigt.
Stufe 3:
Aufgabe des Stufe 3-Untersuchers ist zusätzlich zur Basis-Sonographie die höchstqualifizierte Sonographie im entsprechenden Fachgebiet. Neben den Aufgaben der Stufe 1- und Stufe 2-Untersucher ist er zuständig für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Die Qualifikation der Stufe 3 beinhaltet die Qualifikation der Stufen 1 und 2. Die Stufe 3 ist Referenz-Sonographie für die Stufen 1 und 2; die Untersucher zeichnen sich zusätzlich durch Ihre wissenschaftliche / akademische Arbeit auf dem Gebiet der Sonographie sowie durch Ihren Einsatz in Weiter- und Fortbildung aus.
3.) Einsatzgebiete
Die o.g. Qualitätsstufen werden für unterschiedliche Einsatzgebiete verliehen; in der Radiologie zum Beispiel • für die B-Bild Sonographie des Abdomen und Retroperitoneum einschließlich Doppler-Sonographie und anderer Ultraschallverfahren zur Diagnostik abdomineller Gefäße, • für die Sonographie der Schilddrüse, • für die Sonographie der Lymphknoten (einschließlich Hals-, Leisten- und Axillalymphknoten), • für die Gefäßdiagnostik, • für die Mammasonographie.
Prinzipiell ist Vorraussetzung für jede Stufeneinteilung die Mitgliedschaft in der DEGUM. Die jeweilige Qualitätsstufe wird auf Antrag nach Vorliegen der entsprechenden Vorraussetzungen erteilt. Wie jede Sektion kann die Sektion Radiologie dabei für alle im jeweiligen Fachgebiet, Schwerpunkt oder Fachbereich, in dem gemäß Weiterbildungsordnung eingehende bzw. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Ultraschalldiagnostik in dem Anwendungsbereich gefordert werden, den Status erteilen(, die Arbeitskreise für das sie jeweils betreffende Gebiet). Um zu vermeiden, dass Sektionen und Arbeitskreise unterschiedliche inhaltliche Anforderungen für das gleiche Einsatzgebiet haben, sind die Vorraussetzungen mit dem Vorstand der DEGUM abzustimmen, entsprechend wird sich die Sektion Radiologie an die von einem Arbeitskreis erstellten Richtlinien orientieren (z.B. Arbeitskreis vaskulärer Ultraschall, Arbeitskreis Mammasonographie).
