Gynäkologie & Geburtshilfe
- 1: News.
- 2: Leitung.
- 3: Kurse.
- 4: Veranstaltungen.
- 5: Mehrstufenkonzept & Zertifizierung.
- 6: Regionen.
- 7: Zeitschriften.
DEGUM-Richtlinien für Kursleiter (Gynäkologie)
Ziel der DEGUM ist es, innerhalb der einzelnen Fachgebiete über besonders qualifizierte Kursleiter auf das Niveau der Fortbildung und damit auch auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik Einfluss zu nehmen.
Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muss von einem verantwortlichen DEGUM-Kursleiter geleitet werden. Über die Teilnahme ist ein DEGUM-Zertifikat auszustellen.
Der Kursleiter ist verantwortlich für das Programm und den Inhalt des gesamten Kurses.
Wissenschaftlich verantwortlicher Kursleiter und organisatorischer Veranstalter eines Kurses können verschiedene Personen sein. Organisator kann auch eine juristische Person sein.
Anforderungen Kursleiter
- Abgeschlossene Facharztausbildung.
- Mindestens 5jährige aktive Zeit in der Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe.
- Mindestens 2 Jahre DEGUM-Stufe II.
- Mindestens 5 000 nachweisbare, eigene sonographische Untersuchungen.
- Der Kursleiter hat jährlich mindestens 1000 sonographische Untersuchungen selbst durchzuführen.
- Tätigkeit an einer gynäkologisch-geburtshilflichen Einrichtung mit einer Untersuchungsfrequenz von mindestens 3000 Ultraschalluntersuchungen pro Jahr. Ein aktueller Geräte- und Dokumentationsstandard wird vorausgesetzt.
- Der Kursleiter soll mindestens 10 Publikationen zu unterschiedlichen Themen der Sonographie, darunter fünf zitierbare Veröffentlichungen, vorweisen.
- Für die Bewerbung als Kursleiter benötigt er die Bürgschaft von 2 Mitgliedern der DEGUM Stufe III.
Das Empfehlungsschreiben der Bürgen muss aufzeigen, dass der Antragsteller
a) fachkompetent und von didaktischer Seite aus geeignet ist, als Kursleiter zu fungieren und
b) über ausreichend aktuelles Bildmaterial für die Ausgestaltung des Kurses verfügt.
Antrags- und Aufnahmeverfahren
- Der Bewerbungsantrag ist an den Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe oder an dessen Stellvertreter zu richten.
- Ein einseitiges Curriculum sowie ein Publikationsverzeichnis inkl. Vorträge und die Empfehlungsschreiben der beiden Bürgen sind der Bewerbung beizufügen.
- Das Stufe III-Gremium überprüft das didaktische Können und Wissen. Der Bewerber stellt sich hierzu auf einem Stufe III-Treffen mit einem Probevortrag (10 Minuten) über ein selbst gewähltes Thema vor. Dies geschieht in Absprache mit dem Sektionsleiter. Bei der abschließenden Votierung muss der Kandidat die 2/3 Mehrheit erhalten. Der Kursleiter erhält eine Urkunde.
Der Kursleiterstatus gilt für 6 Jahre
Pflichten des Kursleiters
- Der Kursleiter ist verpflichtet jährlich mindestens eine DEGUM-Veranstaltung (Kurs oder Fortbildung) zu leiten sowie an zwei weiteren Fortbildung aktiv als Referent teilzunehmen.
- Der Kursleiter ist verpflichtet, seinen Wissensstand ständig zu aktualisieren.
- Er ist zur Benutzung des gebührenpflichtigen DEGUM-Zertifikats verpflichtet, wenn er Ultraschallkursen/ -Seminaren als verantwortlicher Leiter vorsteht. Das Zertifikat muss Auskunft über Inhalt und Typ der Veranstaltung geben.
Rezertifizierung
- Nachweis der Stufe II-Qualifikation (bzw. deren Verlängerung).
- Nachweis von zwei eigenen Vorträgen auf DEGUM-Veranstaltungen und/oder Leitung von mindestens zwei DEGUM-anerkannten Kursen oder Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr.
Die Verlängerung gilt wiederum für 6 Jahre und muss danach erneut beantragt werden.
Aberkennung des Kursleiterstatus
- Der Kursleiterstatus geht bei Verstößen gegen die Ausbildungsrichtlinien der DEGUM verloren.
- Für die Aberkennung des Kursleiterstatus ist eine Mehrheitsentscheidung des Stufe III-Gremiums notwendig.
- Die Aberkennung erfolgt durch die Leitung der Sektion.
- Bei Austritt aus der DEGUM erlischt der Status als Kursleiter automatisch.
Bekanntgabe der Kurs/-Veranstaltungstermine
Die Kursleiter sollen Ultraschallkurse, Seminare oder Veranstaltungen mittels der Anmeldeformulare (im Internet) nach Gegenzeichnung durch den Sektionsleiter rechtzeitig (wenigstens 4 Monate) in der Geschäftsstelle melden, damit eine Veröffentlichung in der Zeitschrift „Ultraschall in der Medizin“ und im Internet gewährleistet werden kann.
