DEGUM
- 1: Über die DEGUM.
- 2: Vorstand.
- 2.1: Engerer Vorstand.
- 2.2: Erweiterter Vorstand.
- 2.3: Beauftragte des Vorstands.
- 2.4: Geschäftsordnung.
- 3: Mitglieder.
- 4: Satzung.
- 5: Verwaltung.
- 6: Intern.
- 7: Historie & Museum.
Gemeinsame Geschäftsordnung des Vorstands und des erweiterten Vorstands
Stand Oktober 2004
Präambel
Vorstand und erweiterter Vorstand der DEGUM (aus den Vorsitzenden der Sektionen und Sprechern der Arbeitskreise) sind gemeinsam für die satzungsgemäße Arbeit der DEGUM verantwortlich.
Alle in diesen Leitungsfunktionen tätigen DEGUM-Mitglieder verpflichten sich, die Ziele der DEGUM nach Kräften zu unterstützen und an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mitzuarbeiten. Dazu gehören die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Gesellschaft (Dreiländertreffen) und eine aktive Beteiligung am Erfahrungsaustausch, der in schriftlicher Form zwischen dem Vorstand und dem erweiterten Vorstand (den Vorsitzenden der Sektionen und Sprechern der Arbeitskreise) erfolgt.
1. Aufgaben des Vorstandes
Präsident
Der Präsident führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes. Insbesondere vertritt er die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse nach außen. Er wird im Bedarfsfall durch den Altpräsidenten vertreten. In wichtigen Angelegenheiten hat der Präsident die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen. Dies gilt auch für die anderen Mitglieder des Vorstandes.
Sekretär
Der Sekretär führt die inneren Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes. Er erstellt die Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen. Die Protokolle der Vorstandssitzungen werden unverzüglich den Mitgliedern des engeren Vorstandes zur Genehmigung vorgelegt, spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten Vorstandssitzung. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der Sekretär führt die Geschäftsstelle und ist für die Archivierung der Satzung, der Geschäftsordnung und der Beschlussprotokolle verantwortlich und für Publikationen der Gesellschaft im DEGUM-Echo und den DEGUM-Internetseiten zuständig.
Schatzmeister
Der Schatzmeister führt die finanziellen Geschäfte der Gesellschaft unter Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes. Jährlich legt er der Mitgliederversammlung den Abschlussbericht über das abgelaufene Haushaltsjahr und den folgenden Haushaltsplan vor. Auf Beschluss des Vorstands wird von zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstandes eine interne Rechnungsprüfung durchgeführt.
Vorstandsmitglieder
Die Übertragung von Aufgaben an Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss, wobei der Präsident ein erstes Vorschlagsrecht hat. Die Aufgabenwahrnehmung endet spätestens mit Ablauf der Amtsperiode.
2. Aufgaben des erweiterten Vorstands
Der erweiterte Vorstand unterstützt und berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen und vertritt die Belange der Sektionen und der Arbeitskreise gegenüber dem Vorstand. Genehmigte Beschlussprotokolle der Sitzungen des engeren Vorstandes werden vom Sekretär an die Mitglieder des erweiterten Vorstands verschickt.
3. Vorstandssitzungen
Sitzungen des engeren Vorstandes als auch Sitzungen des erweiterten Vorstandes haben regelmäßig, mindestens einmal jährlich stattzufinden.
Ordentliche Vorstandssitzung
Der Präsident lädt mindestens sechs Wochen vor der Sitzung schriftlich ein und bittet die Vorstandsmitglieder um Vorschläge zur Tagesordnung. Danach erstellt und versendet der Präsident nach Vorbereitung durch den Sekretär die Tagesordnung; sie muss so rechtzeitig ausgesandt werden, dass sie mit allen zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten spätestens eine Woche vor der Sitzung allen Vorstandsmitgliedern vorliegt. Ein Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" ist zulässig. Abstimmung und Beschlussfassung sind unter diesem Tagesordnungspunkt jedoch nicht zulässig.
Ordentliche Sitzung des erweiterten Vorstands
Der Präsident lädt mindestens sechs Wochen vor der Sitzung mit der Angabe der Tagesordnung, die vom Sekretär vorbereitet wurde, schriftlich ein. Die Tagesordnung kann durch Vorschläge und Anträge von Mitgliedern des erweiterten Vorstands ergänzt werden. Die Tagesordnung in ihrer endgültigen Fassung muss so rechtzeitig ausgesandt werden, dass sie mit allen zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten spätestens eine Woche vor der Sitzung allen Mitgliedern des erweiterten Vorstands vorliegt. Ein Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" ist zulässig. Abstimmung und Beschlussfassung sind unter diesem Tagesordnungspunkt jedoch nicht zulässig. Alle Sektionen und Arbeitskreise sind im erweiterten Vorstand berichtspflichtig und sollen in der Sitzung vertreten sein.
Außerordentliche Sitzung des Vorstands oder des erweiterten Vorstands
Einladungen hierzu müssen mindestens zwei Wochen vorher erfolgen. Hierbei ist der Grund für die Dringlichkeit der Sitzung anzugeben und allen Mitgliedern des Vorstands bzw. erweiterten Vorstands bekannt zu geben. Die zur Beschlussfassung anstehenden Anträge sind genau zu benennen.
4. Vergabe von Kongressen
Auf der Grundlage von Bewerbungen beschließt der Vorstand rechtzeitig den Kongressort. Das interdisziplinäre Kongresspräsidium besteht aus vier bis sechs Mitgliedern, die vom Vorstand bestätigt werden müssen; mindestens ein Mitglied des Vorstands sowie ein Mitglied der ÖGUM und der SGUM sind dabei zu berücksichtigen. In finanziellen Angelegenheiten haben die Mitglieder des Vorstands im Kongresspräsidium Vetorecht. Der Kongresspräsident hat halbjährlich, im letzten halben Jahr monatlich Arbeitsberichte über die Kongressplanung und die finanzielle Entwicklung dem Vorstand oder einem von diesem benannten Gremium vorzulegen. Die Erfahrungen früherer Kongressorganisatoren sollen in die laufende Planung einfließen. Kostendeckung ist anzustreben.
5. DEGUM-Förderpreise
Die DEGUM vergibt jährlich anlässlich des Dreiländertreffens den DEGUM-Wissenschaftspreis und den DEGUM-Promotionspreis. Die Preise werden in der Zeitschrift Ultraschall in der Medizin sowie in den Internetseiten der DEGUM ausgeschrieben.
Mit dem DEGUM-Wissenschaftspreis sollen hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls gefördert werden. Für diesen Preis können aktuelle Originalarbeiten in deutscher oder englischer Sprache berücksichtigt werden, die kürzlich publiziert bzw. zur Publikation angenommen wurden. Übersichtsarbeiten können keine Berücksichtigung finden. Da der Preis der Förderung des Nachwuchses dienen soll, sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten von Leitenden Ärzten von der Einreichung als Erstautor ausgenommen. Es werden drei Preise vergeben, die aus einer Urkunde und einem Geldbetrag bestehen. Die Preise können geteilt werden, wenn mehrere gleichwertige Bewerbungen vorliegen.
Mit dem DEGUM-Promotionspreis sollen hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls gefördert werden. Der Promotionspreis kann jeweils zweimal vergeben werden. Für diesen Preis können Dissertationen berücksichtigt werden, die kürzlich von einer Medizinischen Fakultät in Deutschland, Österreich oder der Schweiz angenommen wurden.
Für beide Preise legt der Vorstand jeweils die Höhe des Geldbetrages, die Abgabefrist und den Zeitraum fest, aus dem Arbeiten berücksichtigt werden. Der Vorstand ernennt zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Förderpreise ein Kuratorium, bestehend aus mindestens drei Mitgliedern der DEGUM, von welchen einer als Vorsitzender fungiert. Die Beurteilung der Arbeiten soll anhand eines vorher festgelegten Scores erfolgen. Bewerbungen aus den Arbeitsgruppen der Mitglieder des Preiskomitees werden ausgeschlossen. Alle eingereichten Arbeiten sollen von mindestens zwei Fachgutachtern möglichst aus dem erweiterten Vorstand beurteilt werden. Der Sekretär ist für die rechtzeitige Ausschreibung in der Zeitschrift und in den Web-Seiten verantwortlich.
6. Sektionen und Arbeitskreise
Die Sektionen und Arbeitskreise haben sich eine Geschäftsordnung zu geben, die sich an der vorliegenden Geschäftsordnung zu orientieren hat. Hierin ist zu bestimmen, dass die Wahl der Vorsitzenden der Sektionen bzw. Sprecher der Arbeitskreise nebst deren Vertretern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt, die jährlich in Verbindung mit dem Dreiländertreffen stattfinden sollte. Die Geschäftsordnung ist vom Vorstand zu genehmigen.
7. Sitzungsprotokolle der Sektionen und Arbeitskreise
Internetfähige Sitzungsprotokolle der Sektionen und Arbeitskreise sind dem Vorstand baldmöglichst vorzulegen, sowie ein jährlicher Tätigkeitsbericht bis zum 31.03.
